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24.02.2022

Klinikum Altenburger Land ergänzt Hausordnung

zum Schutz der Mitarbeitenden und Patienten

Krankenhäuser sind nicht irgendein öffentlicher Ort. Im  Klinikum Altenburger Land in Altenburg und in Schmölln werden rund um die Uhr 365 Tage im Jahr Patienten untersucht, behandelt und gepflegt. Dafür braucht es eine ruhige Umgebung und Mitarbeitende, die sich auf ihre Patienten konzentrieren können. Das erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und entsprechendes Verhalten.

Das Klinikum muss rund um die Uhr für Notfälle erreichbar sein.

„Im Altenburger Klinikum wurde bekannt, dass bundesweit ein 5-minütiger „Impfstreik“ vor Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geplant sei“, erläutert Geschäftsführerin Dr. Gundula Werner. Der Aufruf richte sich an die Bewegungen auf der Straße.
Die Mitarbeitenden des Klinikums leisten seit zwei Jahren Überdurchschnittliches in der Pandemie. Sie und die Patienten gilt es zu schützen. Eine Demonstration vor dem Klinikum bringt Patienten und Mitarbeitende in Gefahr.

Dementsprechend wurde die Hausordnung im Klinikum Altenburger Land angepasst und ergänzt: 
„Die Pflege und Behandlung kranker Menschen, verbunden mit dem Aufenthalt in der für sie fremden Umgebung, erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und entsprechendes Verhalten.
Auftritte, Veranstaltungen, Versammlungen, parteipolitische Bestätigung, das Verteilen von Prospekten, Zeitschriften, Handzetteln u.ä sowie Film- und Fotoaufnahmen sind im gesamten Klinikbereich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung.“

Das Demonstrationsrecht ist fest im Grundgesetz verankert und das aus gutem Grund. Das Umfeld eines Krankenhauses ist für eine Demonstration aber auf keinen Fall der richtige Ort.

Text: Christine Helbig


Klinikum
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