05.11.2021

Besuche ab sofort verpflichtend mit FFP2-Maske

Weiterhin täglich Besuche nach Anmeldung möglich

Altenburg, 5. November 2021 – Aufgrund der hohen Inzidenzen hat der Corona – Stab des Klinikums neue Festlegungen getroffen.
Alle Besucher und Begleitpersonen müssen im Klinikum Altenburger Land eine FFP2-Maske tragen. Für Begleitpersonen von Sprechstundenpatienten ist ebenfalls die 3G-Regel festgelegt.

Allgemeine Besucherregelungen

Die allgemeinen Besucherregelungen gelten nach wie vor:
Zum Zwecke der Nachverfolgung müssen sich Besucher registrieren über die Website  des Klinikums oder über www.besucher-klinikum-agb.de. Mit dem online erzeugten QR-Code auf dem Handy oder ausgedruckt erhält man Einlass über einen Scanner, der sich am Haupteingang befindet. Für jeden Besuch muss man sich erneut registrieren. Es sind täglich Besuche der Patienten im Klinikum Altenburger Land möglich.

Je nach Klinik und Bereich gelten verschiedene Besuchszeiten.

  • Ein Besucher je Patient und je Tag ist möglich.
  • Besucher müssen eine FFP-2-Maske mitbringen und im Klinikum tragen.

Die Zutrittsregulierung erfolgt unter den 3-G-Bedingungen:

  • Getestet - mit einem aktuellen negativen Schnelltest aus einem Testzentrum.
  • Geimpft - 14 Tage nach letzter Impfdosis oder
  • Genesen  - 28 Tage nach positivem PCR-Test.

Der Nachweis darüber wird am Eingang bzw. an der Rezeption kontrolliert. Die Besucher sind gebeten, ihren Ausweise oder ein vergleichbares Dokument sowie alle Nachweise zur Genesung, Impfung oder Testung dafür bereit zu halten.

Ausnahmen

Corona-positive und Verdachtspatienten sind von den Besuchsregeln ausgeschlossen. Gemäß Quarantäneregelung können sie keinen Besuch empfangen.
Die Besucher von Patienten der Stationen 32 und 33 sind gebeten, zur Vermeidung weiterer potentieller Ansteckungen, Besuche nach Möglichkeit auf das Allernötigste einzuschränken. Dies gilt auch für geimpfte Personen.
Ausnahmen gelten für den Besuch der Patienten auf den Corona-Stationen bzw. den Intensivstationen. Im Einzelfall entscheiden die Ärzte und Pflegekräfte über den Besuch schwerkranker Menschen. Dies bedarf aber unbedingt einer vorherigen telefonischen Absprache mit den Verantwortlichen.
Für Besucher der Mutter-Kind-Station und der Kinderstation gelten Ausnahmen, die auf der Webseite aktuell nachgelesen werden können.

Text: Christine Helbig


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