Altenburg, 5. November 2021 – Aufgrund der hohen Inzidenzen hat der Corona – Stab des Klinikums neue Festlegungen getroffen.
Alle Besucher und Begleitpersonen müssen im Klinikum Altenburger Land eine FFP2-Maske tragen. Für Begleitpersonen von Sprechstundenpatienten ist ebenfalls die 3G-Regel festgelegt.
Allgemeine Besucherregelungen
Die allgemeinen Besucherregelungen gelten nach wie vor:
Zum Zwecke der Nachverfolgung müssen sich Besucher registrieren über die Website des Klinikums oder über www.besucher-klinikum-agb.de. Mit dem online erzeugten QR-Code auf dem Handy oder ausgedruckt erhält man Einlass über einen Scanner, der sich am Haupteingang befindet. Für jeden Besuch muss man sich erneut registrieren. Es sind täglich Besuche der Patienten im Klinikum Altenburger Land möglich.
Je nach Klinik und Bereich gelten verschiedene Besuchszeiten.
Die Zutrittsregulierung erfolgt unter den 3-G-Bedingungen:
Der Nachweis darüber wird am Eingang bzw. an der Rezeption kontrolliert. Die Besucher sind gebeten, ihren Ausweise oder ein vergleichbares Dokument sowie alle Nachweise zur Genesung, Impfung oder Testung dafür bereit zu halten.
Ausnahmen
Corona-positive und Verdachtspatienten sind von den Besuchsregeln ausgeschlossen. Gemäß Quarantäneregelung können sie keinen Besuch empfangen.
Die Besucher von Patienten der Stationen 32 und 33 sind gebeten, zur Vermeidung weiterer potentieller Ansteckungen, Besuche nach Möglichkeit auf das Allernötigste einzuschränken. Dies gilt auch für geimpfte Personen.
Ausnahmen gelten für den Besuch der Patienten auf den Corona-Stationen bzw. den Intensivstationen. Im Einzelfall entscheiden die Ärzte und Pflegekräfte über den Besuch schwerkranker Menschen. Dies bedarf aber unbedingt einer vorherigen telefonischen Absprache mit den Verantwortlichen.
Für Besucher der Mutter-Kind-Station und der Kinderstation gelten Ausnahmen, die auf der Webseite aktuell nachgelesen werden können.
Text: Christine Helbig