23.06.2015

162.000 brauchen dich! Klinikum Altenburger Land beteiligt sich an Gewerkschaftsaktion gegen das geplante Krankenhausstrukturgesetz

Am Mittwoch, 24. Juni, treffen sich die Gesundheitsminister Deutschlands in Bad Dürkheim zu einer Konferenz. Wieder einmal ist eine „Krankenhausreform“ geplant.

Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die Qualität der Krankenhausversorgung stärken und für mehr Pflegekräfte am Krankenbett sorgen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
 
Gegen den Gesetzentwurf machen am Tag der Gesundheitsministerkonferenz deutschlandweit Gewerkschaften und Krankenhäuser mobil mit der Aktion „162.000 brauchen dich!“. Nach dem Personal-Check der Gewerkschaft ver.di fehlen an den Krankenhäusern insgesamt 162.000 Kolleginnen und Kollegen. Jetzt werden sich genauso viele Menschen vor die Krankenhäuser stellen. 162.000 Kolleginnen und Kollegen halten 162.000 Nummern hoch. „Überall genau zur gleichen Zeit, vom Nordseestrand bis in die bayerischen Berge, von Görlitz bis Saarbrücken: Am 24. Juni, um 13 Uhr, dann schlägt es 13.“ so die Gewerkschaft ver.di.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Altenburger Land beteiligen sich mit Unterstützung des Betriebsrates und der Klinikumsleitung an der Aktion.
 
„Zu dieser Demonstration müssen wir nicht nach Berlin fahren und unsere Patienten allein lassen. Wir können hier vor Ort ein Zeichen setzen für mehr Beschäftigte in den Krankenhäusern!“ sagt Iris Lange, Betriebsratsvorsitzende im Klinikum Altenburger Land.
 
„Der Gesetzesentwurf ist Etikettenschwindel!“ ärgern sich auch die Geschäftsführer des Klinikums Altenburger Land, Dr. Gundula Werner und Dr. Lutz Blase. Krankenhausfinanzierung ist eine sehr komplexe Sache, die man nicht in wenigen Sätzen erläutern kann. Und so übersieht man leicht die Fallstricke des neuen Gesetzentwurfs. In einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die personellen Auswirkungen des Gesetzentwurfes folgendermaßen geschildert: „Die Politik will den Krankenhäusern ab 2017 den sogenannten Versorgungszuschlag i. H. v. 0,8 Prozent der DRG-Vergütung streichen. Damit würden den Kliniken mit einem Schlag 500 Millionen Euro pro Jahr ab 2017 gestrichen. Das sei weit mehr als das Personalförderprogramm mit gerade einmal 220 Millionen Euro im Jahr 2017 für die Neueinstellung von Pflegekräften zur Verfügung stelle. Die zusätzlich höchstens 4.400 Pflegekräfte helfen wenig, wenn gleichzeitig die Mittel für 10.000 Pflegekräfte gekürzt werden. Zumal das Pflegestellenförderprogramm nicht zum Tragen kommen werde, da viele Krankenhäuser den Eigenanteil und die Folgekosten von Neueinstellungen nicht aufbringen können. Hier habe die Gewerkschaft ver.di Recht – das Personalförderprogramm sei reine Symbolpolitik.“
 
Auch Dr. Werner und Dr. Blase üben heftige Kritik am Gesetzesentwurf: Die Refinanzierung steigender Betriebskosten wie etwa durch neue Tarifabschlüsse sei nicht vorgesehen. Mehr Produktivität soll zu Preissenkungen führen – im Klartext bedeutet das für den Patienten noch weniger Zeit und für die Mitarbeiter noch mehr Arbeitsverdichtung. Eine weitere Schwachstelle ist der Investitionsstau vieler Krankenhäuser – auch hier bietet der Gesetzentwurf nur unzureichend Lösungsansätze an. Dafür zusätzliche Dokumentationen und Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Kassen, die als Qualitätsoffensive bemäntelt werden.
 
„Mehr Qualität mit weniger Geld? – ein sehr fragwürdiger Ansatz“ stellen Dr. Werner und Dr. Blase fest und fordern statt dessen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Gesetz, das Krankenhäuser finanziell auskömmlich ausstattet, um Patienten auf bestmöglichem technischen Wissensstand und gleichzeitig mit der notwendigen pflegerischen Zuwendung zu versorgen.
 

Christine Helbig


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